Satzung

§ 1  Sitz und Name
1. Die Einwohner der Ortschaft Langholt bilden unter der Bezeichnung

    "Ortsverein Langholt" einen Verein privaten Rechts zur Förderung der
    Ortschaft Langholt.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Ostrhauderfehn, Ortsteil Langholt,
    Dorfstr. 41 A.
§ 2  Wesen und Aufgaben
1. Der Ortsverein Langholt ist gemeinnützig und politisch neutral tätig.
2. Der Verein hat die Aufgabe, alle Belange der Ortschaft von öffent-
    lichem Interesse zu vertreten und zu fördern. Er hat sich für die Ent-
    wicklung der Gemeinschaft einzusetzen.
3. Der Verein kann weitere Aufgaben übernehmen.
§ 3  Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jeder Einwohner Langholts werden, der

    das 18. Lebensjahr erreicht hat.
2. Personen, die Eigentümer eines Grundstücks in Langholt sind,
    können ebenfalls Mitglied werden.
3. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Fördermitgliedern möglich.
4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4  Organe
1. Organe des Vereins sind:
    a) die Mitgliederversammlung
    b) der Vorstand, der aus dem 1. Vorsitzenden der Mitgliederver-
         sammlung,
         dem 2. Vorsitzenden,
         dem 3. Vorsitzenden,
         dem Kassenführer und
         dem Schriftführer
         besteht.
     c) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre
         gewählt.
§ 5  Die Zuständigkeiten der Organe
1. Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, mind. einmal im Jahr,
    zusammen. Sie tritt ferner zusammen, wenn mind. 7 Mitglieder oder
    der Vorstand dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes ver-
     langt. Sie wird vom Vorsitzenden eingeladen. Die Mitgliederver-
     sammlung beschließt über
     a) grundsätzliche Angelegenheiten des Vereins
     b) die Jahresabrechnung und die Entlastung des Vorstandes
     c) den Haushaltsplan
     d) die Wahl des Vorstandes
     e) Satzungsänderungen (bei 2/3 Mehrheit der jeweils anwesenden
         Mitglieder)
     f) Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Gebühren und Entgelte.
2. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen oder wenn zwei seiner
    Mitglieder dies verlangen. Er beschließt über alle Angelegenheiten,
    die nicht der Mitgliederversammlung obliegen. Er hat die  
     Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und auszu-
    führen. 
3. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen der Organe des Vereins ein.
§ 6  Vertretung des Vereins
Der 1. Vorsitzende und der Kassenführer vertreten den Verein zu-
sammen nach außen. Bei Verhinderung tritt für den 1. Vorsitzenden der 2. Vorsitzende, für den Kassenführer der Schriftführer ein.
§ 7  Bekanntmachungen
Zur Mitgliederversammlung des Ortsvereins lädt der 1. Vorsitzende
spätestens 8 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich
ein. Zu den Vorstandssitzungen wird mündlich eingeladen. Von jeder
Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem
Schriftführer und einem  weiteren Mitglied des betreffenden Organs zu
unterschreiben ist.

§ 8  Ausscheiden von Vereinsmitgliedern
1. Will ein Vereinsmitglied ausscheiden, so hat es diese Absicht dem
    Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Das Ausscheiden kann nur mit
    Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen.
2. Verhält sich ein Mitglied vereinsschädigend, kann er vom Vorstand
    aus dem Verein entfernt werden. Die Mitgliederversammlung ist
    davon in Kenntnis zu setzen.
§ 9  Mitgliedsbeiträge
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern zur Deckung seiner Kosten
einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Beitrages regelt die Beitrags-
ordnung.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Der Verein ist aufgelöst, wenn
    a) durch Ausscheiden von Mitgliedern deren Zahl weniger als
        sieben beträgt
    b) die Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der an-
        wesenden Mitglieder
die Auflösung beschließt.
2. Ein evtl. vorhandenes Vermögen soll der Kirchengemeinde Langholt, Dorfstr. 43, 26842 Ostrhauderfehn, zufallen.
§ 11 Inkrafttreten
Der Verein wird mit Wirkung vom 01. Juni 2007 gebildet. Er ist in
dem Vereinsregister einzutragen.
Langholt, den 01.06.2007















 


 
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